Durchsuchung und Beschlagnahme
Sie haben überraschend Besuch von der Steuerfahndung erhalten?
In diesem Fall sollten Sie:
- Ruhe bewahren!
- Zu den Vorwürfen schweigen.
- Mich umgehend kontaktieren: 0531 2820435
Auch Steuerfahnder machen nur ihre Arbeit. Aber es gibt ein paar Möglichkeiten, ein solches Verfahren schon im frühen Stadium so zu steuern, dass es nicht eskaliert.
Verteidigung in Steuerstrafsachen
Was heißt das?Eine sachgerechte Verteidigung setzt, wie bereits dem Wort "Steuerstrafrecht" entnommen werden kann, fundierte Kenntnisse des Steuerrechts und des Strafrechts voraus. Das Besteuerungsverfahren und das Strafverfahren laufen gleichberechtigt nebeneinander ab, so dass Sie plötzlich an zwei Fronten kämpfen. Sie sollen einerseits Steuern nachzahlen und andererseits bestraft werden. Das optimale Ergebnis erzielt nur, wer beide Abläufe im Blick behält und detaillierte Kenntnis der Abgabenordnung und Strafprozessordnung sowie deren Zusammenspiel hat.
Unabhängig davon, ob Sie in Konflikt mit der Steuerfahndung geraten sind, bei Ihnen eine Durchsuchung erfolgt oder Sie ein Verfahren im Steuerrecht führen müssen, bin ich Ihre zuverlässige Ansprechpartnerin.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikt im Steuerstrafrecht. Vermehrt zeigt sich die Tendenz der Finanzbehörden, bei der streitigen Betriebsprüfung oder anderen auch nur geringfügigen Anlässen Steuerstrafverfahren gegen verantwortliche Personen einzuleiten. Zudem sind die Risiken der Entdeckung aufgrund des immer versierteren Vorgehens der Behörden, zunehmender internationaler Meldepflichten und des bröckelnden Bankgeheimnises gestiegen.
Ich unterstütze Sie präventiv und im bereits eröffneten Ermittlungsverfahren. Mit der rechtzeitigen Einbindung einer Spezialistin an Ihrer Seite verbessern sich Ihre Chancen im Steuerstrafverfahren erheblich.
Unternehmer als auch Privatpersonen berate ich in allen Fragen rund um Steuerdelikte. Es gilt dafür Sorge zu tragen, dass es zu keiner Eskalation kommt, damit Sie Ihren Betrieb aufrechterhalten können. Zum anderen werde ich schon im Steuerverfahren die Weichen für eine möglichst geringe Bestrafung im Steuerstrafverfahren stellen.
Ich stehe Ihnen zur Seite und helfe Ihnen durch die hochkomplexe Thematik, damit Sie alles richtig machen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Vermuten Sie, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde? Die Einleitung eines solchen Verfahrens wurde Ihnen bereits bekanntgegeben?
Jetzt ist es Zeit, sich eine Spezialistin an Ihre Seite zu holen.
Anlass für die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bieten häufig:
- Kontrollmitteilung zwischen den Finanzämtern,
- Anonyme Anzeigen (Ex-Partner, ehemalige Mitarbeiter, missgünstige Konkurrenten),
- Unstimmigkeiten beim Steuerpflichtigen (Auffälligkeiten in den Steuererklärungen, Lebensstil, Immobilienkäufe/-verkäufe, Schenkungen),
- angekaufte Daten,
- Erbschaften,
- Meldepflichten (Geldwäschegesetz) oder
- Beanstandungen im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge von der Steuerfahndung erhalten?
Lassen Sie sich vor dem Termin beraten!
Als Beschuldigter dürfen und sollten Sie schweigen.
Wenn Sie sich durch wahrheitsgemäße Antworten selbst belasten würden, müssen Sie als Zeuge die Fragen nicht beantworten.
Wenn die Steuerfahndung bei Ihnen Beweismittel vermutet, kann Ihre Wohnung, Ihr Büro, Ihre elektronischen Daten (anders womöglich bei der Durchsuchung und Beschlagnahme von Mailverkehr) oder auch Ihr Fahrzeug durchsucht werden.
Gegen die Durchsuchung können Sie sich nicht wehren. Sie müssen sie erdulden. Mehr aber auch nicht.
Ihnen wurde eine Prüfungsanordnung oder -erweiterung zugestellt? Der Prüfer kündigt eine Schätzung an oder stellt Auskunftsersuchen an Dritte?
Der überwiegende Teil der Steuerstrafverfahren findet seinen Ausgangspunkt in einer Betriebsprüfung. Ich berate Sie im Vorfeld und während einer Betriebsprüfung, um Ihre Rechte zu wahren. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die ggf. drohende Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.
Die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung ist ein Sperrgrund hinsichtlich einer strafbefreienden Selbstanzeige. Für die Veranlagungszeiträume, auf die sich die Prüfungsanordnung bezieht, ist es daher für eine Selbstanzeige zu spät. Gerne prüfe ich für Sie, ob für andere Zeiträume eine Selbstanzeige noch möglich ist.
Die Informationen aus dem Ermittlungsverfahren wertet die die Bußgeld- und Strafsachenstelle aus. Anschließend trifft sie eine Entscheidung, ob und ggf. wie die Angelegenheit weitergeht. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:
- Das Verfahren wird eingestellt.
- Die Bußgeld- und Strafsachenstelle beantragt den Erlass eines Strafbefehls. Der Strafbefehl ist der Vorschlag eines Urteils ohne Gerichtsverhandlung.
- Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage.
Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist beim Strafbefehl bzw. die Frist zur Beantragung von Beweiserhebungen bzw. zum Vorbringen von Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Gerne prüfe ich für Sie die Erfolgsaussichten im Einspruchsverfahren oder erstelle mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie vor Eröffnung der Hauptverhandlung.
Das Urteil ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen? Die Strafe empfinden Sie als zu hart? Sie wollen die Folgen der Verurteilung nicht akzeptieren?
Ich prüfe für Sie die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels (Berufung oder Revision) und lege das erfolgversprechende Rechtsmittel für Sie ein.
Brennpunkte
Manche Branchen sind aufgrund häufiger Bargeschäfte oder anderer struktureller Eigenheiten immer wieder im Visier der Steuerfahnder.

Gaststätten
Barzahlungen sind in Kneipen und Restaurants gängig. Die wenigsten Gäste verlangen eine Quittung. Die Betriebsprüfung erachtet die Kassenführung häufig als mangelhaft. Mittels Verprobung, also Prüfung, ob der Wareneinsatz zu den Erlösen passt, wird der Sache nachgegangen. Ist dies nicht der Fall, kommt es regelmäßig zu Hinzuschätzungen.

Baubranche
In der Baubranche stehen oft die Sozialversicherungsbeiträge im Fokus.
Mittels Einsparungen bei den Mitarbeiterkosten lassen sich am einfachsten Kosten sparen. Schwarzarbeit, Unterschreiten des Mindestlohns und Unstimmigkeiten bei der Stundenaufschreibung sind verbreitet.

Kraftfahrzeughandel
Typische Problemfelder beim Kfz-Handel sind die unzutreffende Anwendung der Differenzbesteuerung oder der Export von Kraftfahrzeugen unter unrechtmäßiger Inanspruchnahme von Umsatzsteuerbefreiungen. Regelmäßig geht es bei hochwertigen Kraftfahrzeugen um entsprechend hohe Umsatzsteuerbeträge.
3 Schritte zu Ihrer Rechtsberatung

Über mich
Beruflicher Werdegang
- geb. 1988 in Wernigerode
- 2015 wiss. Mitarbeiterin im Steuerrecht in einer mittelständischen Kanzlei in Hannover
- 2016 Zulassung als Rechtsanwältin
- 2016 – 2019 Tätigkeit in der Steuerabteilung einer „Big Four“-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hannover
- seit 2019 Rechtsanwältin bei Appelhagen
- 2019 Fachanwältin für Steuerrecht
Ausbildung
- 2007 – 2012 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig
- 2012 – 2014 Referendariat in Hannover mit Stationen beim Finanzamt und beim Niedersächsischen Finanzgericht
- 2017 Promotion